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Allgemeine Geschäftsbedingungen für EOS-Team Unternehmens- und Personalberatung GmbH (kurz: EOS-Team)

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Geschäftsbeziehungen der EOS-Team Anwendung. Soweit nicht abweichende Bedingungen mit dem Kunden bzw. Auftraggeber vereinbart wurden, sind sie automatisch Bestandteil eines jeden mit EOS-Team abgeschlossenen Vertrags. Die AGB gelten, auch ohne dass sie erneut ausdrücklich einbezogen werden, auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit EOS-Team ihrer Geltung zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Inhalt des Auftrages

Die konkrete Dienstleistung bzw. Aufgabenstellung, das Vorgehen und die Art der zu liefernden Unterlagen, Produktlösungen bzw. Beratungs- oder Trainingsinhalte werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Über die vertraglich vereinbarte Dienstleistung hinaus schuldet EOS-Team keinen bestimmten Erfolg. EOS-Team ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Pflichten sachverständige Dritte zu beauftragen.

3. Urheber- und Nutzungsrechte sowie Eigentumsrechte

Alle Arbeitsunterlagen, Trainingsinhalte, Entwürfe, Konzepte, Ideen, Ausarbeitungen usw. (im folgenden „Unterlagen“), die von EOS-Team angefertigt wurden, unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert, verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nur für den vertraglich definierten Zweck eingesetzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Bearbeitung der Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung durch EOS-Team erlaubt.

Im Falle einer Rechteübertragung an den Auftraggeber richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den dazu separat geregelten vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages von EOS-Team gefertigte Unterlagen (wie Seminarunterlagen, Präsentationen, Entwürfe, Konzepte usw.) nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

4. Loyalitätsverpflichtung und Vertraulichkeit

Sofern mögliche Konflikte durch Konkurrenz mit anderen Unternehmen bestehen, gewährt EOS-Team auf Verlangen des Kunden einen Konkurrenzausschluss für die einzeln festzulegenden Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten von EOS-Team. EOS-Team verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des jeweiligen Auftrages bekannt geworden sind. Der Auftraggeber steht dafür ein, die Unabhängigkeit der Mitarbeiter von EOS-Team nicht zu gefährden. Er verpflichtet sich deshalb, während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrages mit EOS-Team sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten danach keine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der EOS-Team, die mit der Umsetzung der vertragsgemäßen Dienstleistungen beauftragt waren, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen oder ihnen derartige Angebote zu unterbreiten.

EOS-Team verpflichtet sich, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von den eigenen Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

5. Vergütung

Die Vergütung von EOS-Team erfolgt je nach Abstimmung mit dem Kunden auf Basis eines zuvor vertraglich definierten Festhonorars oder nach Aufwandabrechnung auf Grundlage der aktuell gültigen Tagessätze von EOS-Team. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen und Aufwendungen trägt der Kunde. Für Fahrt- und Übernachtungs-kosten gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste der EOS-Team bzw. des dem Kunden vorliegenden schriftlichen Angebotes. Alle vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

6. Fremdkosten

Fremd- und Nebenkosten, z.B. die Kosten für die Einbindung sachverständiger Dritter oder Aufwendungen für die Erstellung von Arbeitsunterlagen, Telefon, Telefax, Postversand, Kurier u. ä., sind EOS-Team gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. EOS-Team ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

7. Leistungssicherung

Die vom Kunden beauftragten Leistungen können nicht storniert werden. Für die Durchführung der mit EOS-Team vereinbarten Leistungen müssen feste Termine innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Auftragserteilung vereinbart und durchgeführt werden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht fristgemäß nach, wird ihm 100% des Honorars in Rechnung gestellt. Kann ein vereinbarter Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von EOS-Team nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten und somit die beauftrage Leistung von EOS-Team nicht erbracht werden, ist die EOS-Team unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder diese durch einen anderen Mitarbeiter zu erbringen. Wenn der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so werden ihm bei einer Verschiebung im Zeitraum von 12 bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Dienstleistungstermin 50 %, danach 100 % des Honorars zuzüglich eventuell bereits angefallener Fremdkosten als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

8. Haftung

EOS-Team erbringt ihre Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Dienstleistungen nach dem derzeitigen allgemein anerkannten Wissensstand. Für die Art und Weise der Verwertung der erworbenen Kenntnisse durch die Teilnehmer selbst übernimmt EOS-Team keine Haftung.

EOS-Team haftet im Rahmen einer Veranstaltung bzw. ihrer Dienstleistung gegenüber den Teilnehmern und Kunden nur, soweit ein Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Teilnehmers. EOS-Team haftet für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen ebenfalls nach der Maßgabe der vorstehenden Regelung.

Die Seminarteilnehmer und/oder Kunden nehmen die Leistungen von EOS-Team grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch und übernehmen für ihre Handlungen innerhalb und außerhalb der gesamten Veranstaltung und in den Veranstaltungsräumen sowie in den Projekten mit EOS-Team selbst die Verantwortung. Im Honorar von EOS-Team ist keinerlei Versicherung enthalten.

Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, unverschuldetem Ausfall von Veranstaltungen, unvorhergesehene Terminverschiebungen, innere Unruhen, Streiks oder hoheitliche Maßnahmen verursacht werden.

Bei der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks von erkennbar besonderer Bedeutung ist, wird die Haftung von EOS-Team auf die vertragstypisch vorhersehbaren unmittelbaren Schäden beschränkt. In diesen Fällen ist die Haftung von EOS-Team gleich aus welchem Rechtsgrund, zudem pro Schadensfall auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt. Sofern der Kunde eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist, in voller Höhe.

Die Prüfung von Rechtsfragen, z.B. aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe von EOS-Team. EOS-Team haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte sowie Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Der Auftraggeber stellt EOS-Team von der Haftung frei, sofern EOS-Team von Dritten aufgrund der Gestaltung bzw. des Inhalts der Arbeitsergebnisse auf Unterlassung, Schadensersatz o.ä. in Anspruch genommen wird.

9. Änderung der AGB / Salvatorische Klausel

EOS-Team behält sich vor, die AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die jeweils aktuellen Bedingungen sind auf der Website von EOS-Team einsehbar und werden dem Auftraggeber mit Angebotserstellung mitgeteilt.

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Vertragsauslegung zu ersetzen. Änderungen und Ergänzungen geschlossener Verträge bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

10. Schlussbestimmungen

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der EOS-Team und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Berlin.

Stand: 15.01.2015